Leistung des Kfz-Händlers | Kulanz | Garantie | Gewährleistung |
Freiwillig ? | ja | ja | nein |
gesetzlich vorgeschrieben ? | nein | nein | ja |
für Kunden schriftlich dokumentiert ? | nein | Ja z.B. als Anhang zum Kaufvertrag | ja, im BGB bzw. EU-Recht |
Anspruch einklagbar ? | nein | ja | ja |
Leistung | Kulanz | Garantie | Gewährleistung |
Leistungsumfang ? | nach Ermessen | nach den schriftlich fixierten Garantiebedingungen | alle Mängel, die bei Verkauf (Übergabe) bereits vorhanden sind und falsche Werbeaussagen |
Ausgeschlossene Leistungen ? | entfällt | alles außerhalb der Garantiebedingungen | alle Mängel, die nach dem Kauf z.B. verschleißbedingt auftreten |
Laufzeit ? | nach Ermessen | nach Garantiebedingungen | 1 Jahr |
Sonstiges |
| GW-Garantien sind beim Kfz-Händler im | Bis 6 Monate nach dem Kauf muss der Händler im Schadenfall beweisen, dass der Mangel am Fz bei Verkauf noch nicht vorlag, danach ist der Käufer in der Beweispflicht (Beweislastumkehr) |
X verkauft an Y | Kulanz | Garantie | Gewährleistung |
Privat an Privat | Nein | Nein, normalerweise | Grundsätzlich Nein; |
Firma1) an Privat | nach Ermessen des Kfz-Händlers | Ggf. vertragl. Vereinbarung einer Garantie | Grundsätzlich Ja! |
B to B | nach Ermessen der | nach Ermessen der | Nein, nie! |
Leistung | Kulanz | Garantie | Gewährleistung |
Was geschieht, wenn es nach dem Kauf einen Schadenfall gibt? | Reparatur nach | Reparieren und nach | Im Gewährleistungsfall |
Im Gewährleistungsfall | Jetzt | Gewährleistung |
Mängel / Defekte innerhalb 6 Monaten | In 6 – 12 Monaten | nach 12 Monaten |
→Keine Gewährleistung, vielleicht |
→ Wie links | normale Reparatur |
→Kann ggf. über GW-Garantie abgewickelt werden, falls diese beim Kauf schriftlich vereinbart |
→ Wie links | normale Reparatur oder ggf. Garantiefall |
→ bei Verkauf mit Garantie über GW-Garantie abwickeln | Gewährleistungsfall nach über 6 Monaten noch unwahrscheinlicher
→ wie links |
→ wie oben |
→ Ggf. kann der Schaden über eine GW-Garantie abgewickelt werden. |
→ Ggf. kann der Schaden über eine GW-Garantie abgewickelt werden. | · normale Reparatur → ggf. über eine 2-Jahres-GW-Garantie abwickelbar |
→ GW-Prüfer und GW-Instandsetzung arbeiteten nachlässig, Mangel hätte vor Verkauf gefunden und dem Vorbesitzer bei Einkaufskalkulation in Abzug gebracht werden müssen → Dieser Fall ist ein alter Hut und üblicherweise ein Kulanzfall, der meistens und schnell und unbürokratisch geregelt wird |
→ höchstwahrscheinlich kein Gewährleistungsfall mehr → Kunde müsste Gewährleistungsfall beweisen → Üblicherweise kein Fall für GW-Garantie → vorzugsweise Einigung (d.h. Kulanz) suchen wie früher auch |
→ normale Reparatur |
4. Wo sollte man demnach einen Gebrauchtwagen kaufen?
Die vorherigen Informationen geben Ihnen dazu sehr klare Hinweise:
4.1 GW-Verkauf von Privat an Privat
4.2 Firma kauft von Firma
4.3 Sie kaufen als Privatperson einen GW von einem Kfz-Handelsbetrieb
oder einer anderen Firma 1)
1) Die gesetzliche Gewährleistung gilt auch dann, wenn Sie Ihren GW bei einer
x-beliebigen Firma gekauft haben,
z.B. einer Stahlbaufirma!
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